Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich über die Gefahren des Schnorchel- und Gerätetauchens mit Pressluft umfassend gründlich informiert, die Ausführungen verstanden habe und die Risiken kenne. Ich entbinde ausdrücklich den Ausbilder und die für ihn tätigen Personen sowie den Tauchsportverband IDDA von jeder Haftung und verzichte auf sämtliche Ansprüche, die von mir, meinem gesetzlichen Vertreter, meinen Verwandten, Erben oder Rechtsnachfolgern für Ereignisse im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Ausbilders, sei es Verletzung, Tod oder sonstige Schäden, geltend gemacht werden können.
Für Schäden, die von mir oder meiner Ausrüstung der oben genannten Organisation an Dritte verursacht und zugeführt werden, bin ausschließlich ich verantwortlich. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich die Zertifikation nur erwerben kann, wenn ich alle Unterrichtseinheiten (Theorie und Praxis) besucht und erfolgreich abgeschlossen habe. Mit der Unterschrift gilt die Anmeldung als verbindlich.
Die Anmeldung zum Kurs behält eine Gültigkeit von einem Jahr. Alle Ansprüche durch geleistete Zahlungen verfallen und sind neu abzuschließen. Es muss ein neuer Kurs gebucht werden und vollständig neu gezahlt werden.
Es muss vor der ersten Wassereinheit gültiger Tauchversicherungsschutz bestehen, welcher ggf. nachgewiesen werden muss!
Eventuelle Versäumnisse gehen daher zu meinen Lasten und berechtigen nicht zu irgendwelchen Rückforderungen oder zum Zurückerhalten von Kursgebühren oder Ausrüstungen. Ausfälle durch Krankheit müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden und müssen spätestens 48 Stunden vor Kursbeginn bekanntgegeben werden, andernfalls ist ein Ersatztermin kostenpflichtig. Bei verspäteter Abgabe der Mietausrüstung gelten die normalen Mietgebühren in der jeweils geltenden Höhe. Zusätzliche Ausbildungsstunden bzw. Ausweichtermine sind nur gegen gesonderte Verrechnung möglich und nicht in der Kursgebühr enthalten. Falls Kursteilnehmer frühzeitig aus dem Kurs ausscheiden bzw. nicht zur Prüfung antreten, verfällt die bereits bezahlte Kursgebühr. Sollten Teile dieses Vertrages für nichtig erklärt werden oder ungültig sein, betrifft dies nicht den Vertrag als gesamten. Gerichtsstand für beide Teile ist das nächstliegende Gericht des Ausbilders.